13. Anhang
Merkblatt für das Aufmauern von Wandscheiben
Das Merkblatt für das Aufmauern von Wandscheiben wurde vom Fachausschuss „Bau“ bei der Zentralstelle für Unfallverhütung und Arbeitsmedizin des Hauptverbandes der gewerblichen Berufsgenossenschaften, Alte Heerstraße 111, 53757 Sankt Augustin, erarbeitet.
Das Merkblatt mit Stand Oktober 1985 bezieht sich auf die zurückgezogenen und inzwischen durch die Eurocodes ersetzten DIN-Normen. Die Hinweise können jedoch weiterhin analog auch für die Eurocodes angewendet werden.
Vorbemerkung
Für Berechnung und Ausführung von Mauerwerk gilt DIN 1053-1, die auch Mindestanforderungen für die Aussteifung festlegt, dies gilt für das fertige Bauwerk.
Während der Ausführung stehen jedoch aus arbeitstechnischen Gründen endgültige Aussteifungen (z.B. im Verband gemauerte aussteifende Wände, Deckenscheiben, Verankerungen) häufg nicht zur Verfügung. In diesem Falle werden nach den technischen Baubestimmungen zusätzliche Maßnahmen gegen Kippen erforderlich. In erster Linie ist dabei die Windlast nach DIN 1055-4 zu berücksichtigen. Die dort angegebenen Werte gelten für fertige Bauwerke und tragen extremen Witterungslagen Rechnung, wie sie während der Bauausführung nur gelegentlich auftreten.
Maßnahmen
Dieses Merkblatt (Ausgabe 10.1985) enthält Angaben, wann Maßnahmen zur Aussteifung erforderlich und unter welchen Voraussetzungen Abweichungen möglich sind.
- Mauerwerk ist auch während seiner Ausführung nach DIN 1053-1 auszusteifen
- Solange die für das fertige Bauwerk vor-gesehenen Aussteifungen noch nicht zur Verfügung stehen, können zusätzliche Absteifungen gegen Kippen unter Windlast erforderlich werden.
- Abweichend von DIN 1055-4 darf für die Bemessung dieser zusätzlichen Absteifungen die Windlast mit einem Staudruck von 0,1 kN/m2 angenommen werden. Voraussetzung ist dabei, dass die Witterungslage keine Windgeschwindigkeiten von mehr als 12 m/s*) für den Zeitraum zwischen Ausführung des Mauerwerks und Herstellung der endgültigen Aussteifungen erwarten lässt. Vor Schichtschluss müssen jedoch in jedem Falle die endgültigen Aussteifungen oder aber Hilfsaussteifungen für volle Windlast nach DIN 1055-4 eingebaut sein.
- Wird von den Erleichterungen des Abschnittes 3 Gebrauch gemacht, ergeben sich für frei stehende Mauerwerkswände max. zulässige Höhen.
- Bei ungünstigen Witterungsbedingungen (z.B. Nässe, niedrige Temperaturen) ist nach DIN 1053-1 mindestens Mörtelgruppe II zu verwenden. Zusätzlich können Aussteifungen erforderlich sein, um den Einsturz des Mauerwerks während des Aufmauerns durch Aufschwimmen zu verhindern.
- Frisches Mauerwerk ist vor Frost rechtzeitig zu schützen, B. durch Abdecken. Ist Mauerwerk durch Frost beschädigt, ist es vor dem Weiterbau abzutragen.
- Schlankes Pfeilermauerwerk (weniger als 49 cm Breite, weniger als 36,5 cm Dicke, mehr als 200 cm Höhe) ist gegen Kippen, z.B. aus unbeabsichtigtem Anstoßen mit Kranlasten, zu sichern.
Merkblatt für das Handhaben von Mauersteinen
Beispiele für Mauersteine, die von Hand bzw. die nicht von Hand verarbeitet werden dürfen, Auszug aus Merkblatt „Handhaben von Mauersteinen, Bau-Berufsgenossenschaft, Ausgabe 10. 199
Aus- und Weiterbildung
Normen
- DIN EN 771-2:2015-11: Festlegungen für Mauersteine – Teil 2: Kalksandsteine
- DIN 20000-402:2017-01: Anwendung von Bauprodukten in Bauwerken – Teil 402: Regeln für die Verwendung von Kalksandsteinen nach DIN EN 771- 2:2015-11
- DIN EN 998-2 Festlegungen für Mörtel im Mauerwerksbau – Teil 2: Mauermörtel
- DIN 1053-1 Mauerwerk – Teil 1: Berechnung und Ausführung
- DIN 4103-1 Nichttragende innere Trennwände; Anforderungen, Nachweise
- DIN 4108-2 Wärmeschutz und Energie – Einsparung in Gebäuden – Teil 2: Mindestanforderungen an den Wärmeschutz
- DIN 4108-3 Wärmeschutz und Energie-Einsparung in Gebäuden – Teil 3: Klimabedingter Feuchteschutz; Anforderungen, Berechnungsverfahren und Hinweise für Planung und Ausführung
- DIN 4108 Beiblatt 2:2006-03 Wärmeschutz und Energie-Einsparung in Gebäuden – Wärmebrücken – Planungs- und Ausführungsbeispiele
- DIN 4109-1:2018-01: Schallschutz im Hochbau – Teil 1: Mindestanforderungen
- DIN 4109 Beiblatt 2 Schallschutz im Hochbau; Hinweise für Planung und Ausführung; Vorschläge für einen erhöhten Schallschutz; Empfehlungen für den Schallschutz im eigenen Wohn- oder Arbeitsbereich
- DIN 4109-2 Schallschutz im Hochbau – Teil 2: Rechnerische Nachweise der Erfüllung der Anforderungen
- DIN 4172 Maßordnung im Hochbau
- DIN 18195:2017-07: Abdichtung von Bauwerken – Begriffe
- DIN 18195 Beiblatt 2:2017-07: Abdichtung von Bauwerken – Beiblatt 2: Hinweise zur Kontrolle und Prüfung der Schichtdicken von füssig verarbeiteten Abdichtungsstoffen
- DIN 18533-1:2017-07: Abdichtung von erdberührten Bauteilen – Teil 1: Anforderungen, Planungs- und Ausführungsgrundsätze
- DIN 18533-2:2017-07: Abdichtung von erdberührten Bauteilen – Teil 2: Abdichtung mit bahnenförmigen Abdichtungsstoffen
- DIN 18533-3:2017-07: Abdichtung von erdberührten Bauteilen – Teil 3: Abdichtung mit füssig zu verarbeitenden Abdichtungsstoffen
- DIN 18201 Toleranzen im Bauwesen – Begriffe, Grundsätze, Anwendung, Prüfung
- DIN 18202 Toleranzen im Hochbau –Bauwerke
- DIN 18299 VOB Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen – Teil C: Allgemeine Technische Vertragsbedingungen für Bauleistungen (ATV); Allgemeine Regeln für Bauarbeiten jeder Art
- DIN 18330 VOB Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen – Teil C: Allgemeine Technische Vertragsbedingungen für Bauleistungen (ATV); Mauerarbeiten
- DIN 18515-1 Angemörtelte Fliesen oder Platten; Grundsätze für Planung und Ausführung
- DIN 18515-2 Außenwandbekleidungen; Anmauerung auf Aufstandsfächen; Grundsätze für Planung und Ausführung
- DIN 18516-1 Außenwandbekleidungen, hinterlüftet – Teil 1: Anforderungen, Prüfgrundsätze
- (Vornorm) DIN V 18580 Mauermörtel mit besonderen Eigenschaften
- (Vornorm) DIN V 20000-412 Anwendung von Bauprodukten in Bauwerken – Teil 412: Regeln für die Verwendung von Mauermörtel nach DIN EN 998-2
Wichtige Abkürzungen
abP | allgemeines bauaufsichtliches Prüfzeugnis | KS -R P | KS -R-Planstein | |
abZ | allgemeine bauaufsichtlicheZulassung | KS Vb | KS-Verblender | |
ATV | Allgemeine TechnischeVertragsbedingungen | KS Vm | KS-Vormauerstein | |
DF | Dünnformat | KS XL | Großformatige Kalksandsteine mit Schichthöhen ≥ 50 cm | |
DIBt | Deutsches Institut für Bautechnik | LBO | Landesbauordnung | |
DIN | Deutsches Institut für Normung e.V. | LM | Leichtmauermörtel | |
DIN V | Vornorm einer DIN | MG | Mörtelgruppe | |
DIN EN | von DIN übernommene Europäische Norm | MVV TB | Muster-Verwaltungsvorschrift Technische Baubestimmungen | |
DM | Dünnbettmörtel | NF | Normalformat | |
EnEV | Energieeinsparverordnung | NM | Normalmauermörtel | |
KS | Kalksandstein bzw. KS-Vollstein | PMBC/KMB | Kunststoffmodifizierte Bitumendickbeschichtung | |
KS -E | Kalksandsteine mit integrierten Kanälen zur Führung von Elektroinstallationen | RDK | Rohdichteklasse | |
KS F | KS-Fasenstein | SFK | Steindruckfestigkeitsklasse | |
KS L | KS-Lochstein | VHF | Vorgehängte hinterlüftete Fassade | |
KS L P | KS L-Planstein | VOB-C | Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen – Teil C: Allgemeine Technische Vertragsbedingungen für Bauleistungen (ATV) | |
KS L-R P | KS -L-R-Planstein | WDVS | Wärmedämm-Verbundsystem | |
KS P | KS-Planstein | ZiE | Zustimmung im Einzelfall | |
KS -BP | KS-Bauplatte |