6.3.5 Wandhöhen/Höhenausgleich

Jede Wandhöhe lässt sich durch die richtige Auswahl der Steinformate herstellen. Die Wandhöhe ergibt sich aus:

  1. Höhe des Anlege-, Kimmschichtmörtels (1 bis 3 cm)
  2. Höhe der KS-Kimmsteine (Höhenausgleichssteine)
  3. Höhe und Anzahl der Regelschichten (Vielfaches von 50 cm bzw. 62,5 cm)

Das Versetzen der ersten Steinschicht (Kimmschicht) erfolgt in Normalmauermörtel NM III (zügig abbindender Zementmörtel), Dicke d = 1 bis 3 cm. Diese Ausgleichsschicht dient dem Höhenausgleich der Wand, der Herstellung eines planebenen Niveaus in Längs- und Querrichtung und dem Ausgleich von Unebenheiten in der Betondecke. Das ist für das Versetzen der folgenden Steinschichten in Dünnbettmörtel besonders wichtig. Putzmörtel ist als Anlegemörtel ungeeignet.

Zum Höhenausgleich werden in der Regel spezielle KS-Kimmsteine oder zur Reduzierung von Wärmebrücken wärmetechnisch optimierte KS-Wärmedämmsteine eingesetzt. Die Kimm- und Wärmedämmsteine werden in verschiedenen Steinhöhen angeboten.

Höhenausgleichssteine müssen die gleiche Druckfestigkeit aufweisen wie die Regelsteine. Das Überbindemaß ist einzuhalten. Der Einsatz von Steinen zum Höhenausgleich ist sowohl am Wandfuß als auch am Wandkopf möglich. Bei der Festlegung der Kimmschicht empfehlt es sich, den Höhenausgleich nach Möglichkeit am Wandfuß so zu wählen, dass die Restwandhöhe durch die Regelelementhöhe teilbar ist.

Jede Wandhöhe kann hergestellt werden.

Bei der Festlegung der Kimmschichthöhen sollten Brüstungshöhe und Sturzaufager berücksichtigt werden.


INFO

Die regionalen Lieferprogramme sind zu beachten.


 

 

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