8.8. Dehnungsfugen

Senkrechte Dehnungsfugen in KS-Verblendschalen und verputzten Vormauerschalen sind zur Begrenzung von Zwangsbeanspruchungen anzuordnen bei

  • langen Mauerwerksscheiben im Abstand von 6 bis 8 m,
  • Gebäudeecken oder -kanten und
  • großen Fenster- und Türöffnungen in Verlängerung der senkrechten Laibungen.

Bei der Ausführung von Dehnungsfugen haben sich folgende Varianten bewährt:

  • Offene Vertikalfugen
  • Geschlossene Fugen mit Fugendichtstoff nach DIN 18540
  • Geschlossene Fugen mit vorkomprimierten, imprägnierten Fugendichtungsbändern aus Schaumkunststoff nach DIN 18542
  • Geschlossene Fugen mit Abdeckprofilen

 

Menü